04.09.2019

Altanlagen in Mieterstromprojekten

Von
Mieterstrom

Wir werden immer wieder gefragt, ob eine bestehende PV Anlage auf einem Mehrfamilienhaus für ein Mieterstromprojekt genutzt werden kann. Schließlich haben zu Zeiten, als es hohe Einspeisevergütungen gab, viele Hausbesitzer PV-Anlagen auf Ihre Dächer gesetzt. Im Zweifel war das dann das Dach des Mehrfamilienhauses, denn dieses war groß und Eigenverbrauch war angesichts niedrigerer Stromkosten vor einigen Jahren noch kein Thema.

Die Antwort ist ganz klar Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber...

Betrachten wir zuerst den technischen Aspekt: Um den PV-Strom im Haus nutzen zu können, muss die Zähleranlage umgerüstet werden. Bisher hängen alle Wohnungen und die PV-Anlage jeweils am öffentlichen Netz, das in diesem Fall bis in den Zählerschrank geht. Der PV-Strom wird über den Erzeugungszähler ins Netz eingespeist und kann von dort direkt zum nächsten Verbraucher fließen. Wenn dieser Verbraucher in einer der Wohnungen in unserem Mehrfamilienhaus sitzt, dann spielt sich all dies innerhalb des Zählerschrankes ab. Um diesen Strom korrekt als In-Haus-Verbrauch zu erfassen ist ein zusätzlicher Hausanschlusszähler erforderlich. Bei einem kleineren Mehrfamilienhaus bis 4 oder 5 Parteien ist das ein normaler Stromzähler, in größeren Häusern ist eine sogenannte Wandlermessung. Damit können Ströme größer 63A bzw. Leistungen größer 44kW erfasst werden. Für diesen Umbau kann ein neuer Zählerschrank erforderlich sein, dann wird es dementsprechend teuer.

Entscheidend ist der wirtschaftliche Aspekt, dieser richtet sich nach der Vergütung der bestehenden Anlage:

- Für ganz alte Anlagen mit Inbetriebnahme bis 2008 liegt die Einspeisevergütung bei mindestens 44ct, hier ist Volleinspeisung die einzige Option.

- Für 2009 gab es erstmals eine (Entschädigungs-) Vergütung, wenn der Strom nicht eingespeist wurde. Die Erzeugungskosten komme damit auf 18ct, dazu kommen EEG-Umlage und Umsatzsteuer. Im Moment nicht wirklich rentabel.

- 2010 im ersten Halbjahr sank der Satz leicht auf 16,38ct, das Ergebnis bleibt jedoch das Gleiche.

- Vom zweiten Halbjahr 2010 bis zum ersten Quartal gab es eine Abwandlung: Eigenverbrauch bis 30% der Erzeugung wird wie gehabt vergütet, darüber hinaus gibt es mehr, sodass die Erzeugungskosten auf 12ct sinken. Inklusive Abgaben sind das nur noch gut 22ct! Ist in so einem Fall eine hohe Verbrauchsquote möglich, dann kann sich eine Mieterstromanlage rechnen.

- Seither gibt es keine Vergütung für Eigenverbrauch mehr. Die Erzeugungskosten entsprechen somit der entgangenen Einspeisevergütung. Mieterstrom ist hier bei Anlagen interessant die seit 2015 gebaut wurden. Damals ist die Einspeisevergütung unter 13ct gefallen.

Ihr seht, bei einer alten PV-Anlage ist die Entscheidung nicht einfach. Aber in vielen Fällen ist ein Mieterstrommodell grundsätzlich möglich wenn man bereit ist den Aufwand mit EEG-Umlage etc zu treiben. Sollte in dem Haus zusätzlich ein Blockheizkraftwerk in Betrieb sein, dann sieht die Rechnung gleich viel besser aus. Diese beiden Erzeugungsarten ergänzen sich sehr gut, der Netzbezug kann dadurch drastisch gesenkt werden.