23.09.2019

Mieterstrom im Klimaschutzprogramm 2030

Letzten Freitag, am 20.09.2019 hat unsere GroKo Bundesregierung Ihr Klimaschutzprogramm vorgestellt:

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Der große Wurf sollte es werden, damit Deutschland seine Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen von vor 4 Jahren zur CO2 Reduktion bis 2030 erfüllt. Herausgekommen ist ein Eckpunktepapier mit 22 Seiten, für ein abgestimmtes Gesetzespaket war die Zeit von einem halben Jahr für die beteiligten Personen wohl zu knapp.

Der Anteil regenerativen Erzeugung beim Strom soll auf 65% steigen, so stehts im Papier. Ein Baustein kann der Mieterstrom sein, deshalb wollen wir uns ansehen welche Punkte aus dem Papier für das Thema Mieterstrom relevant sind:

- Weitere   Akzeptanzmaßnahmen   werden   geprüft,   zum Beispiel   die Verbesserung der Rahmenbedingungen beim Mieterstrom. (S. 17)

- Der  derzeit  noch  bestehende  Deckel  von  52  GW  für  die Förderung  des Ausbaus von PV-Anlagen wird aufgehoben. (S. 17)

- Weiterentwicklung und umfassende Modernisierung der KWK. (S. 18)

Was steckt hinter diesen Punkten?

- Rahmenbedingungen Mieterstrom: Der Preis für lokal erzeugten Strom setzt sich aus den Produktionskosten, der EEG Umlage und der Umsatzsteuer zusammen. Insbesondere die EEG Umlage wirkt als Preistreiber, in der Folge wurden nur sehr wenige Mieterstromprojekte umgesetzt. Im Jahr 2017 wurde im Mieterstromgesetz ein zusätzlicher Zuschuss geschaffen, der die Produktionskosten auf 8,5 ct / kWh senkt. Auf den ersten Blick ganz nett, aber durch diese feste Grenze kommen die gesunkenen Kosten für neue PV-Anlagen beim Mieterstrom nicht an. Die PV-Anlage muss auf dem Wohngebäude sein, für das Garagendach gibt es keine Förderung, dadurch wird es ineffizient und kompliziert. Mehrere Dächer auf einem Gelände werden für die Berechnung der Förderung und der Einspeisevergütung zusammen gefasst. Dadurch werden große Projekte uninteressant. In der Summe werden weiterhin nur sehr wenig Mieterstromprojekte umgesetzt. Die Regierung will hier nachsteuern. Wie genau liegt noch in den Sternen.

- Förderdeckel PV: Im EEG steht, dass die Förderung von Solarstrom über die Einspeisevergütung endet, wenn PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 52 GW errichtet worden sind. Aktuell sind wir bei gut 48 GW, die Grenze wird im nächsten Jahr erreicht. Beim Mieterstrom wird der PV Strom in erster Linie lokal verbraucht, nur der Überschuss wird eingespeißt. Die Förderung wird also nur teilweise in Anspruch genommen. Sie ist dennoch wichtig um eine Worst Case Kalkulation zu haben. Daneben ermöglicht sie die vorhandenen Dachflächen über den im Haus bestehenden Bedarf hinaus mit PV komplett zu belegen. Dadurch liefern Mieterstromanlagen preiswerten Strom an die Nachbarschaft ohne dass ein Netzausbau erforderlich wäre. Das ist ein wichtiger Baustein um das Ziel 65% Strom klimaneutral zu erreichen.

- KWK: Kraft-Wärme-Kopplung erhöht die Effizienz im Heizungsbereich durch zusätzliche Produktion von Strom, ist aber nicht komplett CO2 frei. Die Stromproduktion mit KWK-Anlagen ergänzt allerdings PV-Strom sehr gut, in der Kombination ist eine lokale Versorgung von 80% möglich. Im Vergleich dazu sind nur mit PV lediglich max. 30% möglich. KWK kann also den Nachteil von PV kompensieren, dass die Sonne zwar 24/7 scheint, aber Deutschland nur in einem Drittel der Zeit mit Energie versorgt.

Grundsätzlich geht es in die richtige Richtung, allerdings wäre mehr möglich gewesen. Dazu ein paar Gedanken in einem weiteren Beitrag.